You are currently viewing Eine verschleppte Insolvenz ist oft nur die Spitze rechtlicher Konflikte

Eine verschleppte Insolvenz ist oft nur die Spitze rechtlicher Konflikte

Die Beantragung der Insolvenz vor dem zuständigen Amtsgericht ist für viele Unternehmer einer der schwärzesten Tage in der gesamten Karriere. Als ein echter Faustschlag in die Magengrube wird dagegen die Ermittlung wegen Insolvenzverschleppung empfunden, die fast zwei Drittel aller Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens über sich ergehen lassen müssen. Trotz der Nachrichten über überlastete Gerichte stehen mehr Geschäftsführer tatsächlich am Ende der Ermittlungen vor einem Richter als es diesen lieb sein dürfte. Der Hintergrund des Drängens auf eine Verurteilung ist oftmals in einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers begründet. Gläubiger, die Verträge mit diesem Unternehmen abgeschlossen haben, nachdem dieses bereits hätte Insolvenz anmelden müssen, können die ausstehenden Beträge ebenfalls bei den Geschäftsführern selbst geltend machen. Ob diese selbst die Geschäfte geleitet hat oder nur auf dem Papier zum Geschäftsführer erklärt wurde, spielt für die Haftung keinerlei Rolle.

Nach einer Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung nimmt der Ruf dauerhaften Schaden

Grzegorz_Skibka / Pixabay

Eine Insolvenz ist bereits mit dem Image des Versagens verbunden. Dieses wieder abzulegen kostet viele Menschen Jahre oder Jahrzehnte an harter Arbeit. Wird die Insolvenz von einer Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung begleitet, ist es mit dem Ruf als vorsätzlichem Betrüger nicht weit her. Zusätzlich ist es so gut wie unmöglich ab einer bestimmten Höhe der Geld- oder Haftstrafe diese zu verheimlichen. Arbeitgeber oder auch Vermieter von Büroräumen, die ein Führungszeugnis verlangen, erfahren somit automatisch von den Fehlern aus der Vergangenheit, unabhängig wie lange diese bereits zurückliegen. Mit diesem Rattenschwanz an Problemen beruflich wieder auf die Beine zu kommen gestaltet sich entsprechend mehr als nur kompliziert.

Werden Sie aktiv noch bevor Sie diese negativen Konsequenzen erwarten

Kaum eine Situation im Geschäftsleben verbessert sich einfach durch Untätigkeit. Das gilt auch für eine kurz bevorstehende Insolvenz. Anstatt eigene finanzielle Mittel zu investieren ist es deutlich besser alle zur Verfügung stehenden Alternativen in Betracht zu ziehen. Zu diesen gehört, solange die Insolvenz noch nicht beantragt wurde oder eine Insolvenzverschleppung vorliegt auch der Verkauf des Unternehmens. Für sogenannte Firmenbestatter bietet der Ankauf die sehr gute Möglichkeit den Geschäftsführern die Insolvenz zu ersparen und gleichzeitig selbst Gewinne zu erzielen. Diese wirtschaftliche win-win Situation führt dazu, dass der Geschäftsführer nicht länger alle Gedanken um die Insolvenz kreisen lassen muss, sondern unbelastet in der Zukunft auf neue berufliche Ziele hinarbeitet.