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Die Selbstanzeige schützt nicht vor Strafe

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  • Beitrags-Kategorie:Recht

Immer mehr prominente Fälle von Steuerhinterziehung kommen an die Öffentlichkeit. Die Medien sowie die Finanzbehörden haben quasi gemeinsam dieses Thema aus der Tabuzone geholt. Das Resultat zeigt sich in einem Höchststand der Selbstanzeigen, die seit Juni 2014 durchgeführt wurden. Bei der Offenlegung bzw. Selbstanzeige stehen die noch nicht verjährten steuerlichen Vergehen im Fokus. Um Probleme bzw. Fehler zu vermeiden, hilft ein Fachanwalt mit Schwerpunkt Steuerstrafrecht dabei, die notwendigen Verfahren in die Wege zu leiten. Mit der Unterstützung der Experten erhalten die Steuerpflichtigen eine kompetente Begleitung bei der Durchführung der Selbstanzeige. Es müssen viele Voraussetzungen berücksichtigt werden, damit diese tatsächlich strafbefreiend ist.

Unter anderem hängt dies von der Höhe der Steuerhinterziehung ab. Außerdem muss der Steuerpflichtige sämtliche unkorrekten und unvollständigen Angaben in der vorherigen Steuererklärung berichtigen. Eine unvollständige Selbstanzeige schließt die Straffreiheit konsequent aus.
Die Änderungen hinsichtlich der strafbefreienden Selbstanzeige basieren auf den Beschlüssen der Finanzministerkonferenz, die im Mai 2014 stattfand. Seit Anfang 2015 sind diese Gesetze in Kraft getreten. Sie betreffen unter anderem eine neue Staffelung der Sanktionszuschläge. Bei einer Steuerhinterziehung ab einem Wert von 25.000,- € ist keine Straffreiheit mehr gegeben, auch wenn eine Selbstanzeige erfolgt. Durch eine Strafzahlung von zusätzlichen 10% des Hinterziehungsbetrags lässt sich jedoch die strafrechtliche Verfolgung abwenden. Die Finanzbehörden und die Gerichte haben im Rahmen dieser Änderungen deutlich gemacht, dass es bei der Möglichkeit einer solchen Zahlung nicht darum geht, die Steuerhinterziehung zu bagatellisieren. Stattdessen ermöglichen die neuen Regelungen eine verstärkte Interaktivität zwischen den Steuerpflichtigen und den Behörden. Die strafrechtliche Verfolgung der Steuersünder ist nicht der einzige Weg zu einer verbesserten Steuerehrlichkeit. Von den Sanktionszuschlägen profitieren im Prinzip beide Seiten: die Finanzämter und die Steuerzahler. Mit den verschiedenen Aspekten sind die Anwälte für Steuerstrafrecht gut vertraut und können ihren Mandanten eine individuelle Empfehlung aussprechen. Auch die verlängerten Verjährungsfristen spielen eine wichtige Rolle, wenn es zur Selbstanzeige kommt.