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Finanz- und Zollbehörden sind auf der Seite der Gerechtigkeit

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Auch wenn Finanzbeamte im Allgemeinen wenig beliebt sind, so liegt ihre Aufgabe darin, eine ausgewogene Gerechtigkeit zwischen den Steuerzahlern zu gewährleisten. In diesem Rahmen überprüfen sie die Steuererklärungen und schicken im Anschluss die ggf. abgeänderten Bescheide. Wenn jedoch Diskrepanzen auftauchen und der Verdacht aufkommt, dass jemand Steuern hinterzogen hat, werden Durchsuchungen eingeleitet. Im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens können Unterlagen beschlagnahmt werden, was teilweise ein Eingriff in die Privatsphäre und auch in die Rechte der Steuerzahler ist. Ihre Kanzlei bietet eine gute Unterstützung: Hier können Anwälte kontaktiert werden, die sich mit den grundsätzlichen Regelungen für die Steuerpflichtigen einerseits und die Finanzbeamten andererseits auskennen.

Die Juristen schützen die Rechte der Beschuldigten, wenn eine Durchsuchung ansteht. Schon im Vorfeld können präventive Maßnahmen ergriffen werden, um eine solche Ermittlung zu vermeiden. Wenn es noch nicht zu spät ist, kommt auch eine Selbstanzeige in Frage. Diese kann abhängig von den Randbedingungen eine strafbefreiende Wirkung haben.
Die Finanzbeamten können sich auch irren und ehrliche Personen und Unternehmer ins Visier nehmen. Das Erscheinen der Steuerfahndung lässt sich auch dann nicht vermeiden. Durch die Abfrage von Konten, eine gründliche Betriebsprüfung und Kontrollmitteilungen stellen die Beamten im Laufe der Untersuchung fest, dass keine Steuerhinterziehung vorliegt. Einem Anfangsverdacht müssen sie jedoch nachgehen, bis eine mögliche Steuerstraftat widerlegt wird. Von einem Ermittlungsverfahren erfahren die Steuerzahler im Allgemeinen erst dann, wenn die Steuerfahndung wegen der Durchsuchung Einlass fordert. Eine Ankündigung würde die Steuersünder vorher warnen, daher kommt die Durchsuchung normalerweise unverhofft. Die Steuerpflichtigen sollten möglichst entspannt bleiben, aber keine Aussage machen, um sich selbst nicht zu belasten. Die auf Steuerrecht spezialisierten Juristen stehen den Steuerzahlern gerne zur Seite und kümmern sich ggf. um begleitende Erklärungen zu dem weiteren Vorgehen. Eventuell kann es hilfreich sein, mit den Behörden zu kooperieren, um die Angelegenheit zu beschleunigen; die Beschuldigten stehen aber nicht in der Pflicht, bei der Durchsuchung zu helfen.